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Zur Not tut's auch ein ähem, "Mann"

Besser und einzig richtig und zulässig ist es aber, Mann und Mannin (bzw., Frau und FrauEr) zu erwähnen. Das allein ist der Weg/ die Wegin, um die Welt gleicher zu machen. Eine Zwischenbilanz zur Gender-Gleichstellung in Deutschland.

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Frauenquoten nicht reichten. Es muss jedem Kind (und wie stark erst jedem halbumnachteten Bürger) idiotensicher klargemacht werden, dass die mit männlichen Substantiven verseuchte Sprache nur ein Macht- und Sprachrelikt ist, das geändert werden muss.

Du fragst dich, wie ernst das Thema ist? Hier einige Beispiele über die Siegeszugin der Sprachverbesserung.

In Paragraph 30 seines Waldgesetzes vom 1.9. 1994 bestimmt das Bundesland Schleswig Holstein über das Sperren von Waldgebieten: "Die Forstbehörde entscheidet im Einvernehmen mit einem Ausschuss, der sich zusammensetzt aus 1. einer staatlichen Forstbeamtim oder einem staatlichen Forstbeamten, 2. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Kreises ..., die oder der weder Jägerin oder Jäger noch Waldbesitzerin oder Waldbesitzer sein darf ..., 3. einer Waldbesitzerin oder einem Waldbesitzer, die oder der von der Landwirtschaftskammer auf Vorschlag der Organisation der Privatwaldbesitzerinnen und Privatwaldbesitzer benannt wird ..."

Das geht auch auf Bundesebene. Da wurde aus dem alten patriarchalisch angehauchten Justizentschädigungsgesetz das "Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten".

Und blicken wir noch auf ein anderes Kampfgebiet: die Integration von Ausländern wird u.a. im Ausländergesetz geregelt. Da Ausländerinnen meist weiblich sind, ist dem Gesetzgeber aufgegangen, dass es dafür eine Ausländerbeauftragte braucht, Punkt. Mit eineM AusländerbeauftragtEN! braucht man gar nicht erst anfangen. Bei dieser Männerdiskriminierung sollte es aber nicht bleiben, und so schließt Paragraph 91a mit dem Satz, "Die Amtsbezeichnung kann auch in der männlichen Form geführt werden".

Was dieser Passus uns sagen will? Dies: Zur Not kann die Ausländerbeauftragte auch quasi wie ein ähem, ein Mann sein. Zumindest vorübergehend. - Leider hat der Gesetzgeber so eine klärende Formulierung nicht auf die Reihe gekriegt. Die Ausländerbeauftragte, per Gesetz eine Frau, kann wenn sie will, auch ihre Amtsbezeichnung auch in der männlichen Form wählen. Was sie natürlich nicht zum Mann macht.

Fragt sich noch, warum sich die Redeform "der Gesetzgeber hat entschieden..." so beharrlich hält? Würden sich die Gutmenschen vielleicht selbstverarscht vorkommen, wenn sie von "die Gesetzgeberin" als Quell von soviel Blödsinn sprechen?

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