Folgende Mail fand ich eben in meinem Briefkasten. Sie enthält wichtige Informationen für alle, die etwas gegen die Vorratsdatenspeicherung unternehmen wollen!
Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer,
Sie haben sich als Teilnehmer/in an der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten angemeldet. Die Verfassungsbeschwerde kann eingereicht werden, sobald das Gesetz den Bundesrat passiert hat, vom Bundespräsidenten unterzeichnet worden ist und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Damit ist im Laufe des Monats Dezember zu rechnen.
Falls Sie sich bisher nur elektronisch registriert haben, die schriftliche Vollmacht aber noch nicht ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und abgeschickt haben, beachten Sie bitte, dass Registrierungen und Vollmachten nur noch bis zum 19.11.2007 (Poststempel) angenommen werden. Ausdrucken können Sie die erforderliche Vollmacht unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/52/70/ .
Falls Sie nicht mehr wissen, ob Sie die schriftliche Vollmacht schon abgesandt haben, reichen Sie bitte eine (neue) Vollmacht ein. Wenn Doppel vorliegen, schadet das nicht. Leider können wir zurzeit noch nicht sagen, ob von einer bestimmten Person eine Vollmacht vorliegt oder nicht. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen ab.
Wenn Sie Fragen haben, lesen Sie bitte die ausführlichen Informationen auf http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de nach. Was Sie noch gegen die Vorratsdatenspeicherung unternehmen können, erfahren Sie auf http://www.vorratsdatenspeicherung.de/ .
Mit freundlichem Gruß,
Patrick Breyer
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
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